FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Was sind die Unterschiede zwischen einer E-Rechnung im Bereich B2B/B2C und B2G?
Warum müssen sich Unternehmen unbedingt mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen?
Welche weitreichenden Unterschiede sind auf Bundes- und Landesebene zu beachten?
Wo kann ich mich hierzu am besten informieren?
Wie übermittelt man eine X-Rechnung an seinen Auftraggeber?
Sie erfahren in prägnanter Form über welche Portalmöglichkeiten, die XRechnung übertragen werden muss und wie unterschiedlich auch hier die gesetzlichen Anforderung beim Bund und den Ländern gestaltet wurden.
Anhand vieler Praxistipps gibt es einen „roten Faden“ an die Hand, damit man beim Arbeiten mit der X-Rechnung nie den Überblick verliert.
1 Einleitung
1.1 Richtlinie 2014/55 EU vom 16.04.2014
2 Rechtliche Grundlagen auf Bundesebene
2.1 E-Rechnungsgesetz vom 10.04.2017
2.2 E-Rechnungsverordnung vom 06.09.2017
2.3 Öffentliche Auftraggeber des Bundes (Aufstellung)
3 Die XRechnung – E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber
3.1 Kernelemente einer E-Rechnung
3.2 XRechnung als Anwenderspezifikation der EU-Norm EN 16931
3.3 Pflichtangaben in der XRechnung
3.4 Die neue Leitweg-Identifikationsnummer
4 Umsetzung der EU-Richtlinie auf Länderebene - Landesbehörden
4.1 Umsetzungsfrist laut EU-Richtlinie
4.2 Unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern
4.3 Öffentliche Auftraggeber der Länder (Aufstellung)
5 Übertragungswege der XRechnung
5.1 Zentrale Rechnungseingangsplattformen des Bundes – ZRE
5.1.1Weberfassung
5.1.2Upload
5.1.3PEPPOL - Webservice
5.1.4E-Mail / De-Mail
5.2 Zusammenfassung ZRE-Übertragungskanäle
5.3 OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes – OZG-RE
5.4 Unterschied zwischen ZRE und OZG-RE
6 XRechnung – Bund-Länderübersicht