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Was bezeichnet man in Deutschland derzeit als eine E-Rechnung ?
Welche unterschiedlichen elektronischen Formate sind in den Bereichen B2B und B2C erlaubt ?
Welche Anforderungen des Gesetzgebers sind bei der Arbeit mit der E-Rechnung unbedingt zu beachten(AO, HGB, GoBD)?
Welche Speichertechnologien sind geeignet für die unveränderbare, elektronische Archivierung ?
Ausführliche Antworten auf diese Fragen gibt es im Modul 2 der Webinar-Reihe zur E-Rechnung in Deutschland.
Und natürlich gibt es auch hier wieder Praxistipps (GoBD-konformes Arbeiten mit Office-Formaten).
1 Einleitung
2 Status Quo - Rechtliche Grundlagen seit dem 01.07.2011
2.1 Änderung der MwStSysRL
2.2 Grundvoraussetzungen für eine anzuerkennende elektronische Rechnung:
2.3 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 04.11.2011
2.4 Zusammenfassung der bisherigen Regelungen für E-Rechnungen im Bereich B2B/B2C
3 Anforderungen an die E-Rechnung aus den GoBD
3.1 Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 4 AO, § 239 Absatz 3 HGB)
3.1.1 Zeitpunkt der Erzeugung der Unveränderbarkeit
3.1.2 Möglichkeiten zur Erzeugung der Unveränderbarkeit
3.1.3 Verstöße gegen die Unveränderbarkeit - Beispiel aus der Praxis
3.1.4 Praxistipps zum GoBD konformen Arbeiten mit Office-Formaten
3.2 Aufbewahrung (Rz. 113- 124 GoBD)
4 Praxis-Beispiel für das innerbetriebliche Kontrollverfahren
4.1 Speichertechnologien für die (revisionssichere) unveränderbare, elektronische Archivierung
4.1.1 WORM - Medien
4.1.2 Aktuelle Technologien