FSB GmbH
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Etwa die Hälfte des Verhaltens unseres Personals ist gewohnheitsgeprägt: das Sozialverhalten (z.B. Zuhören und Wertschätzung), das Leistungsverhalten (z.B. Umfang und Qualität der Arbeitsergebnisse), die Arbeitsprozesse (z.B. Festhalten an unterlegenen Abläufen – etwa alter Software oder Schreiben ohne Zehnfingersystem), oder auch die Fremdbeschäftigung bei der Arbeit (z.B. mit Smartphones).
Gewohnheiten sind oft eine mächtige Barriere, wenn neues Verhalten geformt werden soll, und überschreiben immer und immer wieder das gewünschte neue Verhalten – ähnlich wie bei einem Raucher, der aufhört und immer wieder anfängt. Argumente und Rationalität helfen in diesen Fällen wenig.
Wer erfolgreich die Motivation von Mitarbeitenden gestalten möchte, kommt daher nicht am Thema Gewohnheiten vorbei. Eine moderne Kanzleileitung, die die Gewohnheiten des Personals aufbrechen und neues Verhalten als Gewohnheit verankern kann, motiviert ihre Mitarbeitenden am nachhaltigsten!