FSB GmbH
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„17 Jahr, blondes Haar“ hieß es mal in einem Schlager der 1970er Jahre.
Im Jahr 2025 können wir singen. „17 Jahr nichts ist klar“.
Gemeint ist, obwohl die Einführung der „Abgeltungsteuer“ bereits im Jahre 2009 erfolgte und im Jahr 2025 bereits ihr 17jähriges „Jubiläum“ feiert, bringt sie auch für die derzeit aktuell in der Praxis zu bearbeitenden Veranlagungszeiträume 2023 und 2024 immer noch einen erheblichen Arbeitsaufwand und Probleme beim Erstellen der Anlage KAP mit sich.
Und da wundert es den Praktiker nicht, dass die erheblichen Änderungen nicht nur zu gewaltigen Umstellungsproblemen geführt haben, sondern dass auch durch die vielen Urteile der Finanzgerichte sowie des BFH auch heute noch viele Unsicherheiten in der täglichen Beratungspraxis vorhanden sind.
Und obwohl nunmehr mehr als eineinhalb Jahrzehnte in der Zeitrechnung der „Abgeltungsteuer“ vergangen sind, zeigt sich in der Praxis immer noch, dass das Erstellen einer Anlage KAP für die Mandanten neben den vorgenannten Unsicherheiten auch immer noch mit erheblichen Problemen behaftet ist.
In diesem Seminar wird die rechtssichere Erstellung der KAP zur Behebung der täglichen Probleme mit Hilfe der Erklärungsvordrucke 2023 anschaulich dargestellt.
So geht das Praktikerseminar für Mitarbeitende auf
• inländische Kapitalerträge und
ein und erläutert rechtliche und praktische Probleme beim Ausfüllen der Anlage KAP, u. a.:
• Problemgestaltung der verschiedenen Geldanlagen durch die Mandanten
• Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und insbesondere
• Anwendung des § 32d EStG in der täglichen Praxis