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Praxisfragen rund um die Einnahme-Überschuss-Rechnung

Informationen:

Seminarnummer:
M 2118
Referent(en):
Thomas Wiegmann
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Live-Webinar, Mitarbeitende
Max. Teilnehmer:
30
Termine:
26.04.2021 09:00 Uhr  – 12:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
130,90 € inkl. USt.

Beschreibung

Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung. 

Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: Nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.

Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet.

  1. Aufzeichnungen
  2. Neues zur 10 Tages -Regel
  3. Forderungen und Verbindlichkeiten
  4. Umsatzsteuer und Vorsteuer
  5. Anzahlungen
  6. § 4 (4a) EStG mit BMF vom 18.01.2021
  7. Umlaufvermögen
  8. AK/HK für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  9. Auswirkung GWG in der EÜR und in der BWA
  10. Neues BMF vom 26.02.2021 für Computerhardware und Software
  11. Branchenspezifische Probleme (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.)
  12. Durchlaufende Posten
  13. Entnahmen
  14. Einlagen
  15. Abstimmung BWA
  16. Aktuelles
  17. Anlage EÜR

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