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Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG belegt fiktive Einkünfte mit realen Steuern. Seit einigen Jahren steht sie verstärkt im Fokus der steuerlichen Beratung. Ursächlich ist einerseits die gestiegene Mobilität. Anderseits hat der Gesetzgeber das Regime der Wegzugsbesteuerung drastisch verschärft. Insbesondere ist die Möglichkeit der dauerhaften Stundung auch bei Wegzügen innerhalb der Europäischen Union durch das ATADUmsG vom 25.6.2021 entfallen. Auch ist die Möglichkeit der Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen entfallen.
Das JStG 2024 hat eine Wegzugsbesteuerung nach dem Vorbild von § 6 AStG auch für „gewichtige“ im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile (§ 19 Abs. 3 Invest) und für Spezial-Investmentanteile (§ 49 Abs. 5) im Investmentsteuergesetz eingeführt. Begleitet wird diese Entwicklung von einer Reihe wichtiger Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung.
Schließlich hat das BMF im Anwendungserlass zum AStG vom 22.12.2023 zu § 6 AStG ausführlich Stellung genommen. Die Wegzugbesteuerung kann vermieden werden. Unterschiedliche Strategien sind denkbar, beispielsweise:
Das Seminar beleuchtet Grundlagen und aktuelle Entwicklungen der Wegzugsbesteuerung.
Die Voraussetzung und Rechtsfolgen werden praxisnah vermittelt und Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuerung anhand von Praxisfällen vorgestellt.
Inhaltlich werden ua. folgende Schwerpunkte gesetzt:
In Kooperation mit Steuerakademie Schleswig-Holstein GmbH