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Meldepflicht für TSE-Kassen seit dem 01.01.2025

Informationen:

Seminarnummer:
K 2545
Referent(en):
Gerd Achilles
Ort/Anschrift:
FSB Geschäftsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Kategorien:
Berufsangehörige, Mitarbeitende, Präsenz-Seminar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 2,5 Std.
Termine:
27.05.2025 15:30 Uhr  – 18:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
178,50 € inkl. USt.

Beschreibung

So bereiten Sie sich auf die Umsetzung in der Praxis vor!

Die Meldepflicht für TSE-Kassen, Taxameter und Wegstreckenzähler ist da!

Nach acht Jahren langen Wartens ist es endlich so weit. Seit dem 1.1.2025 steht das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Was im Gesetz einfach klingt, hat es in der Praxis durchaus in sich. Wie so oft steckt der Teufel im Detail.

In unserem Seminar bringen wir alles Wichtige gezielt und praxisgerecht auf den Punkt. Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie, wer was in welcher Form und bis wann zu melden hat! Erhalten Sie außerdem wertvolle Unterlagen (z.B. Merkblatt, Vordruck zur Datenaufnahme, etc.).

So machen Sie sich fit für das Meldeverfahren!

I.                Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme

             
1.              Einführung in die Thematik        
2.              Betroffene Systeme    
3.              Sonderfälle  
a)              Registrierkassen i.S.d. Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO        
b)              Verbundsysteme ohne Kassenfunktion       
c)               Kurzfrist-Leihgeräte       
d)              „Vorrats“-Systeme         
e)              Umlaufvermögen des Kassendienstleisters
f)               Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme   
g)              Demo-Systeme zu Schulungszwecken         
h)              Elektronische Aufzeichnungssysteme mit TSE-Befreiung (§ 148 AO)  
i)                Mobile Endgeräte / Handhelds    
j)                App auf privatem Handy des Arbeitnehmers              
k)               Nicht genutzte TSE | „Vorrats“-TSE             
l)                TSE-Ausbau und Weiterverwendung in anderem Aufzeichnungssystem    
4.              Bedeutung der Eigentumsverhältnisse (Anschaffung, Miete, Pacht, Leihe)  

    
II.              Wer meldet wann?


1.              Diverse Meldefristen unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregeln des BMF vom 13.10.2023 und 11.3.2024
2.              „Geburtsstunde“ elektronischer Aufzeichnungssysteme      
3.              Technische Möglichkeiten der Meldung 
a)              Direkteingabe im ELSTER-Formular              
b)              Upload XML-Datei          
c)               Datenübertragung aus Software per ERiC-Schnittstelle             
4.              Wer darf die Daten übermitteln?              
5.              Wer meldet bei Agenturkassen?               
6.              Wirkung formloser (Papier-)Meldungen 
7.              Unternehmen in der Gründungsphase: Meldung bei noch fehlender Steuernummer?          
8.              Rechtsfolgen fehlender/falscher Meldungen 

         
III.             Art und Umfang der Meldung

               
1.              Arten der Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Korrektur)    
2.              Korrektur bei fehlerhafter Meldung         
a)              Allgemeines     
b)              Temporärer Ausfall eines eAS      
c)               Falschmeldung einer Betriebsstätte             
3.              Bruttomethode auf Betriebsstättenebene                
4.              Begriff der Betriebsstätte (§ 12 AO, §§ 14, 55 GewO)           
5.              Einzelfälle     
a)              Taxen und Mietwagen  
b)              Verkaufswagen               
c)               Foodtrucks      
d)              Feste und bewegliche Marktstände             
e)              Volks-/Oktoberfeste      
f)               Verwendung eines (mobilen) Aufzeichnungssystems in mehreren Betriebsstätten                
g)              Systeme verschiedener Hersteller in einer Betriebsstätte        
h)              Verlagerung elektronischer Aufzeichnungssysteme

 
IV.            Inhalte der Übermittlung

      
1.              Mussfelder, bedingte Mussfelder, Kannfelder & ggf. gesperrte Felder
2.              Name und Anschrift des Steuerpflichtigen               
3.              Steuernummer des Steuerpflichtigen      
a)              Grundsatz        
b)              Gesonderte (und einheitliche) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen               
c)               Bundeseinheitliche Steuernummer              
d)              Umsatzsteuerliche Organschaft  
4.              Betriebsstätte               
a)              Bezeichnung der Betriebsstätte   
b)              Anzahl der zugeordneten elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS)
c)               Außerbetriebnahme Betriebsstätte              
d)              Bemerkungen zur Betriebsstätte 
e)              Adresse            
5.              Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAS)  
a)              Art des Aufzeichnungssystems (eAS)           
b)              Software des eAS
c)               Software-Version des eAS
d)              Seriennummer des eAS / Software-App     
e)              Hersteller des elektronischen Aufzeichnungssystems               
f)               Modell des elektronischen Aufzeichnungssystems   
g)              Anschaffung des eAS
h)              Inbetriebnahme des eAS                
i)                Außerbetriebnahme des eAS       
j)                Grund der Außerbetriebnahme des eAS    
k)               Bemerkungen zum eAS 
6.              Angaben zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)        
a)              Art der TSE      
b)              Seriennummer der TSE 
c)               BSI-Zertifizierungs-ID     
d)              Inbetriebnahme/Aktivierung der TSE          
e)              Art/Bauform der TSE     
7.              ELSTER-Plausibilitätsprüfungen 
8.              Übertragungsprotokoll (ELSTER)  

              
V.              Hinweise und Unterlagen

1.              Merkblatt zum Meldeverfahren                 
2.              Vordruck zur Datenaufnahme im Unternehmen    
a)              Allgemeines     
b)              Nutzung der in der DSFinV-K/-TW hinterlegten Stammdaten 
c)               Nutzung vorhandener QR-Codes 
3.              Wo findet man seine meldepflichtigen Daten (alphabetisch-tabellarische Auflistung)? 
 

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