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Die steuerliche Behandlung und Besonderheiten gemischt genutzter Grundstücke

Informationen:

Seminarnummer:
K 2540
Referent(en):
Thorsten Jahn
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Berufsangehörige, Live-Webinar, Mitarbeitende
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 3,0 Std.
Termine:
27.05.2025 09:00 Uhr  – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
178,50 € inkl. USt.

Beschreibung

Ein großer Bereich innerhalb der Bilanzierung betrifft die Grundstücke und dabei vor allem die selbständigen Gebäudeteile. Gerade bei gemischt genutzten Grundstücken ergeben sich diverse ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Besonderheiten.

Hierbei können entscheidende Fehler begangen werden, die es zu vermeiden gilt. Im Seminar wird auf diverse Fallstricke eingegangen und dargestellt, wie sie umgangen werden können. Darüber hinaus werden die Neuerungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ab 2024 und des Jahressteuergesetztes ab 2025 dargestellt.

 

-          Aufteilung Kaufpreis auf Grund / Boden und Gebäude

-          Allgemeines zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten

-          Selbständige Gebäudeteile:

o   Betriebsvorrichtungen mit Gestaltung § 7g EstG

o   Ladeneinbauten etc.

o   Mietereinbauten

o   Gebäudeteile entsprechend der Nutzung

o   Grundstücksteile von untergeordnetem Wert – Arbeitszimmer

-          Beispiele zur Zuordnung zum Betriebsvermögen / Vorsteuerabzug / Unternehmensvermögen

-          Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten:

o   „neues“ zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, BMF-Schreiben vom 20.10.2017

o   Hinweise zum BMF-Schreiben vom 18.07.2003

-          Wechselwirkung Betriebsvermögen / Privatvermögen:

o   Einlagen / Entnahmen und § 23 EStG

o   Weitere AfA Berechnung unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

-          Der Aufwandsverteilungsposten im Steuerrecht

-          Änderungen im Zusammenhang mit Gebäuden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes und JStG 2024:

o   Degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG

o   Neue Möglichkeiten des § 7g EStG

o   Änderungen bei § 7b EStG

o   Kombination von § 7b EStG und § 7 Abs. 5a EStG

-          Abschreibungen in besonderen Fällen:

o   AfA Berechnung nach nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

o   AfA Berechnung nach AfaA (z.B. Teilabbruch Gebäude)

o   Abschreibung über die kürzere Nutzungsdauer – BMF-Schreiben vom 22.02.2023

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