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Insbesondere bei Krisenmandanten besteht für den mit der Jahresabschlusserstellung beauftragten Steuerberater nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung neben möglichen strafrechtlichen Gefahren auch ein erhöhtes Risiko, zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Der Vortrag zeigt anhand von Praxisfällen anschaulich auf, welche Anforderungen an eine professionelle und haftungsvermeidende Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Jahresabschlüssen bei Krisenmandanten gestellt werden.
A. Jahresabschlussbezogene Haftungsrisiken im Kontext der Beratung insolvenznaher Mandanten
1. Die Degeneration vom Normalmandat zum Krisenmandat
2. Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Berater-Haftung bei Krisenmandanten
3. Hinweis- und Warnpflichten gem. § 102 StaRUG
B. Besonderheiten der Auftragsabwicklung, Verhaltensweisen und Honorarabsicherung bei Krisenmandanten
C. Auswirkungen einzelner Degenerationsstufen auf die Jahresabschlusserstellung
1. Handelsbilanzielle Ausweis- und Anhang-Besonderheiten in der Krise von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften
2. Die praktische Bedeutung der handelsrechtlichen Unternehmensfortführungsprämisse und Abgrenzung zur insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose
3. Wie schlägt sich die Mandatsgeneration im Erstellungsbericht und in der Bescheinigung nieder?
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