FSB GmbH
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In dem Seminar werden ausgewählte Gestaltungsansätze für Unternehmer und Immobilienbesitzer
anhand von Praxisfällen dargestellt. Der steuerliche Berater soll hierdurch in die Lage versetzt werden,
dem Mandanten nicht „nur“ als laufender Berater zur Seite zu stehen, sondern darüber hinaus auch
Empfehlungen zu steuervorteilhaften Gestaltungen geben zu können.
Neben der der Darstellung von praxisrelevanten Gestaltungsansätzen erfolgt auch eine eingehende
Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden?
Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
· Gestaltungsoptionen bei der Gewinnverwendung und Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung, disquotale Gewinnausschüttungen, personenbezogene Rücklagenkonten), um den unterschiedlichen Liquiditätsbedürfnissen der (Familien-) Gesellschafter Rechnung zu tragen
· Wenn die Gründung einer Holding-GmbH versäumt wurde: Gestaltungsansätze zur nachträglichen Errichtung einer Holdingstruktur zur Inanspruchnahme von § 8b KStG bzw. zur steuerfreien Veräußerung von GmbH-Anteilen bei anstehendem Unternehmensverkauf
· Gewerbesteueroptimierung durch Sitzverlegung und Gründung von „Servicegesellschaften“
· Genossenschaft als taugliches Gestaltungsinstrument (i) zur steuermindernden Berücksichtigung privater Aufwendungen, (ii) zur Erzielung steuerfreier Immobilieneinkünfte oder (iii) zur steueroptimierten Nachfolge???
· Steueroptimierte Strukturierung von Immobilienvermögen („richtige“ Rechtsform, Senkung der Ertragsteuerbelastung, Vermeidung von Gewerbesteuer, Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Bestandsimmobilien)
· Gestaltungsoptionen zur Verlagerung von Einkünften auf (minderjährige) Kinder (Ausnutzung Grundfreibeträge und Erzielung von Progressionseffekten)
· Gestaltungsoptionen, um „schädliches Verwaltungsvermögen“ (z.B. fremdvermietete Immobilien) sowie Großvermögen als nach §§ 13a/b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen zu übertragen
· Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden? Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
Hier wird aufgezeichnet.