FSB GmbH
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Immobilienvermögen in einer GmbH zusammengefasst wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der
Darstellung von steuerartübergreifenden Gestaltungsmöglichkeiten (insbesondere ESt/KSt/GewSt und
GrESt). Hierbei werden auch die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsform der GmbH gegenüber
der vermögensverwaltenden oder der gewerblich geprägten Personengesellschaft anhand von
Praxisfällen näher dargestellt.
Durch die Überführung von Immobilien in das Betriebsvermögen (einer GmbH) lassen sich erhebliche
steuermindernde Effekte durch eine höhere AfA erreichen. Bei Inanspruchnahme der erweiterten
gewerbesteuerlichen Kürzung können laufende Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne zudem
„gewerbesteuerfrei“ vereinnahmt werden, sodass die Gesamtsteuerbelastung der „Immobilien-GmbH“
bei knapp 16% liegt. Durch eine Holding-Struktur kann die Steuerbelastung für Veräußerungsgewinne
auf unter 2% gesenkt werden. Darüber hinaus entfaltet die Rechtsform der GmbH eine Abschirmwirkung
beim gewerblichen Grundstückshandel und bei der Betriebsaufspaltung. Im Bereich der
Grunderwerbsteuer lassen sich Steuerbelastungen durch entsprechende Gestaltungen vermeiden oder
zumindest verringern.
Aktuelle Entwicklungen werden selbstverständlich berücksichtigt.
Abgrenzung Immobiliengesellschaften und steuerliche Rahmenbedingungen
· Grundsatzentscheidung: Betriebsvermögen <> Steuerverstrickung
· AfA-Bemessungsgrundlage / AfA-Sätze / neue degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG)
· Steuerbelastungsvergleiche
Ertragsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
· „Gewerbesteuerfreiheit“ durch Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung
· nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Voraussetzungen, Fallstricke und praxiserprobte Gestaltungen
· Schaffung von zusätzlichem AfA-Volumen („AfA-Step-Up“)
· Inanspruchnahme von § 8b KStG bei Holding-Strukturen
Grunderwerbsteuerliche Optimierung
· Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Immobilien auf eine GmbH ohne Anfall von GrESt
· Aktuelle Entwicklungen bei der Konzernklausel (§ 6a GrEStG) und den §§ 5 und 6 GrEStG
· Ausblick: zu erwartende „große Reform“ der Grunderwerbsteuer