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Bewertung des Grundvermögens mit den Änderungen aus den Jahressteuergesetzen 2022 und 2024

Informationen:

Seminarnummer:
K 25123
Referent(en):
Wilfried Mannek
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Live-Webinar, Berufsangehörige, Mitarbeitende
Termine:
02.12.2025 09:00 Uhr  – 14:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
273,70 € inkl. USt.

Beschreibung

Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes, das mit dem JStG 2024 geändert wurde. Bereits mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist.

Allerdings räumt der Gesetzgeber unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Hierzu hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.

Umfang des Grundvermögens
Bewertung von unbebauten Grundstücken
Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
Vergleichspreisverfahren
Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren
Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises
Ertragswertverfahren
Ermittlung des Gebäudeertragswerts
Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
Bestimmung des Liegenschaftszinses
Sachwertverfahren
Ermittlung des Gebäudesachwerts
Alterswertminderung
Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
Jährliche Baupreisindizes
Brutto-Grundfläche
Änderungen durch das JStG 2022 und JStG 2024
Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte
Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes
Hinweis: Bewertung in Erbbaurechtsfällen
Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Qualifikation von Sachverständigen
Kaufpreis als Nachweis
Rückwirkende Berichtigung möglich

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