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Vermögensveraltende Personengesellschaften - Praxisanwendungen und Brennpunkte für Vermögensverwaltungs-, Familien-, Pool- und Investitionsgesellschaften

Informationen:

Seminarnummer:
K 25119
Referent(en):
Dr. Thomas Stein
Ort/Anschrift:
FSB Geschäftsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin
Kategorien:
Berufsangehörige, Präsenz-Seminar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 6,0 Std.
Termine:
13.10.2025 09:00 Uhr  – 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
392,70 € inkl. USt.

Beschreibung

Dieses Seminar vermittelt einen aktuellen Überblick über die praxisrelevanten Fragestellungen im Kontext der vermögensverwaltenden Personengesellschaften. Dabei beeinflussen aktuelle BFH-Urteile die Anwendungsbereiche und verlangen zugleich praxisrelevante Antworten auf aktuelle Fragestellungen. Neben den ertragsteuerlichen Kernfragen werden zum Zweck eines Gesamtüberblicks auch die zivilrechtlichen, grunderwerbsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Überlegungen vorgestellt.

·      Abwägung der Einsatzfelder vermögensverwaltender Personengesellschaften

·      Gesellschaftsvertragliche Regelungen passgenau treffen

·      Ausstattungen vermögensverwaltender Personengesellschaften steuerlich richtig abbilden

·      (unentgeltliche) Übertragungen von Gesellschaftsanteilen einschl. Erbschaftsteuer

·      BFH IX R 22/19 und die weiteren Folgerungen: ist die Gesellschaft am Ende doch vorteilhafter als das Miteigentum?

·      Abfärbung und Aufwärtsinfektion einschl. Blick auf die aktuelle Rechtsprechung

·      Immer häufiger: Nießbrauchsgestaltungen mit vermögensverwaltenden Gesellschaften

Gliederung:

1) Ziele/Einsatzfelder vermögensverwaltender Personengesellschaften

2) Abwägung: Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft / Miteigentum

3) Besondere zivilrechtliche Regelungen des Gesellschaftsvertrags

4) Ertragsteuerliche Problemfelder

a. Grundsatz: § 39 AO und Bruchteilbetrachtung

b. Grundzüge der gewerblich entprägten GmbH & Co KG

c. Ausstattung vermögensverwaltender Personengesellschaften

d. Die Voraussetzungen von § 23 EStG

e. Kauf von Anteilen und Besteuerungsfolgen

f. Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

g. Folgen der Entscheidung vom 3.5.2022, IX R 22/19, BFH/NV 2022, 1244; was bringt die Sichtweise des FG Niedersachsen an Neuem?

h. Abfärbung und Aufwärtsinfektion bei vermögensverwaltenden  Personengesellschaften

·         Grundsatz: § 39 AO und Bruchteilsbetrachtung

·         Grundzüge der gewerblich entprägten GmbH & Co. KG

·         Seitwärts- und Aufwärtsinfektion bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften

·         Ausstattung vermögensverwaltender Personengesellschaften

·         Die Voraussetzungen von § 23 EStG

·         Übertragung von Anteilen – Besteuerungsfolgen

·         Übertragung von Anteilen mit Übernahme der Verbindlichkeiten

·         Kauf von Anteilen - Besteuerungsfolgen (IX R 22/19, IX R 1/22)

·         Steuerneutrale Realteilung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft möglich?

·         Gewerblicher Grundstückshandel und vermögensverwaltende Personengesellschaft

·         Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft / Gesellschafter

·         Optionsmodell

·         Zurechnung von Einkünften beim Quotennießbrauch

·         Verfahrensrechtliche Hinweise

·         Entsprechende Anwendung von § 15a EStG

5) Erbschaftsteuer

a. Grundsatz der Besteuerung von Personengesellschaften

b. Anwendung der sachlichen Steuerbefreiungen

c. Problemlage bei Familienheim GbR

d. Problemlage bei vermögensverwaltender Holding Personengesellschaft

6) Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer

7) Nießbrauch und Unterbeteiligung

a. Grundsätze der Besteuerung von Erträgen aus Personengesellschaften zwischen Nießbraucher und Gesellschafter

b. Unterschied Vorbehaltsnießbrauch / Zuwendungsnießbrauch

c. Einkünftezurechnung beim Nießbrauch an vermögensverwaltenden Gesellschaften; vertragliche Sonderregelungen erforderlich

d. Einkünftezurechnungen bei Unterbeteiligungen an vermögensverwaltenden

Personengesellschaften und Reaktionen auf die Rechtsprechung

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