FSB GmbH
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Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2024 oder noch offenen Fällen anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGH, des BVerfG und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht.
Der Berater muss sich, seine Mitarbeiter und die Mandanten über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2024 als auch die Gestaltungsberatung ab 2025.