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Die ertragsteuerliche Organschaft hat in Konzernen und mittelständischen Unternehmen eine erhebliche Bedeutung. Risiken und Chancen liegen eng beieinander. Die ertragsteuerliche Organschaft hat diverse Auswirkungen auf die steuerliche Gestaltungsberatung, z.B. Verlust- bzw. Gewinnverrechnung, Vermeidung von verdeckten Ausschüttungen und verdeckten Einlagen, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen etc.
Durch die zivilrechtliche Ausrichtung des deutschen Organschaftrechts müssen diverse Voraussetzungen berücksichtigt werden. Die Vorgaben des Aktiengesetzes sind aufgrund der Rechtsprechung des BFH zur Gestaltung und Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen strengstens zu beachten. Formelle Fehler, sowohl in der Vertragsgestaltung als auch in der Durchführung der Verträge können die Organschaft scheitern lassen, regelmäßig mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen. Durch gesetzliche Änderungen wurden diverse Fehlerquellen zwar entschärft, die Änderungen müssen aber für die Praxis aufgearbeitet werden.
Das Seminar zeigt die Grundsätze der Organschaftsbesteuerung insbesondere durch diverse Beispiele auf. Besonderes Augenmerk erfährt in diesem Zusammenhang die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen. Zusätzlich werden auch die Grundsätze der Organschaftsbesteuerung im Bereich der Gewerbesteuer dargestellt, die durch Rechtsprechung des BFH und nachfolgende Gesetzesänderungen neue Grundsätze erfahren hat.
Grundsätze der Organschaft (Zivilrecht / Steuerrecht)
Auswirkungen der Organschaft im Bereich der Gewerbesteuer