FSB GmbH
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Alles über Nachweise für Exportbefreiungen
Es ist eigenartig. Exportbefreiungen unterliegen strengsten gesetzlichen Regeln. Formale Fehler, unvollständige Unterlagen, ein Zettelchen oder eine Unterschrift fehlt und schon ist die Katastrophe in Form der Steuerpflicht da. Ein bisschen nachweisen reicht nicht. Die Befreiung muss eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Na ja, immerhin will der Unternehmer trotz der Befreiung auch noch die Vorsteuer „ziehen“.
Bei anderen (nicht steuerbaren) Sachverhalte (die wirken wie eine Befreiung) scheint es gar keine Regeln zu geben. Vorsicht, es kann sein, dass diese nur etwas schwerer zu finden sind. Der Mandant ist gut beraten, wenn er für jede seiner Transaktionen weiß, was er wie aufzuzeichnen hat und welche „Zettel“ (natürlich auch „elektronische“) er braucht.
Und das Beste: Das Seminar findet in Präsenz statt. Sie können also Ihre Zettel mitbringen und Ihre Fragen und Probleme „life“ lösen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Welche Merkmale müssen wie nachgewiesen werden?
UID – Nachweis „haben“ und „verwenden“
· Grenze der UID: Zuordnung zum Unternehmen
· Nachweis einer richtigen UID?
· Innergemeinschaftliches Verbringen
Nachweis der Exportbewegung
· Gelangensvermutung
· Gelangensbestätigung - Nachweisfiktion
Gelangensbestätigung – Inhalt, Form,
· Alternativen in Versendungsfällen
Frachtbrief
Seefrachtbriefe – Seawaybill
Konnossement - Bill of Lading
Anderer handelsübliche Beleg – Bescheinigung Spediteur
(Elektronisches)Transportprotokoll – Kurierdienste
Empfangsbescheinigung -Postdienstleister
· Versendung durch Abnehmer
· Beförderung im Unionsversandverfahren
· Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
· Lieferung von Fahrzeugen (Straßenverkehr)
Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a UStG)
· Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG
· Nachweise im Reihengeschäft– Wer bewegt?
· Lieferungen an Verbraucher im Binnenmarkt
Keine ausdrückliche Nachweisverpflichtung im UStG
Rechnungen als Nachweis bei ig Fernverkäufen?
Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten
Ausfuhren in Drittländer
Welche Merkmale müssen wie nachgewiesen werden?
· Wie entsteht der Ausgangsvermerk? – Das elektronische Ausfuhrverfahren - ATLAS
· Nachweise ohne elektronisches Ausfuhrverfahren
· Sonderfall – Gegenstände zur Ausrüstung/Versorgung von Beförderungsmitteln
· Sonderfall – Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Sonstige Leistungen
· Keine ausdrückliche Nachweisverpflichtung im UStG
· Was ist wie zu dokumentieren
· Leistungen über Portale –Fiktive Unternehmerkette