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Veranlagung von Fremdwährungsgewinnen/ Aktuelles BMF-Schreiben

Informationen:

Seminarnummer:
K 23151
Referent(en):
Rolf Müller
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Live-Webinar
Termine:
07.12.2023 09:00 Uhr  – 10:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
142,80 € inkl. USt.

Beschreibung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem aktuellen Schreiben vom 19.05.2022 in größerem Umfang als bislang Stellung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten im Privatvermögen genommen. Hieraus ergeben sich weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung von Fremdwährungsgeschäften

Die zentralen Neuerungen:

Fremdwährungskonten sollen künftig in den Bereich des § 20 EStG (Abgeltungssteuer) fallen, wenn die zugrundeliegende Fremdwährungsforderung verzinst wird (z.B. Festgeldanlagen in fremder Währung).

Bislang fielen diese Sachverhalte in den Bereich der sonstigen Einkünfte (§ 23 EStG). Nicht verzinsliche Fremdwährungsforderungen fallen weiter in den Bereich der sonstigen Einkünfte nach § 23 EStG. Sie sind somit innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig.

Bei Fremdwährungsguthaben auf Zahlungsverkehrskonten (was in der Regel bei Wertpapierdepots und neben diesen geführten Zahlungskonten in fremder Währung der Fall ist) unterstellt das BMF, dass diese nicht unter die Abgeltungssteuer fallen, da keine Einkünfteerzielungsabsicht für Kapitaleinkünfte vorliegt. Diese fallen dann weiter in den Bereich des § 23 EStG.

Für Anleger mit Wertpapierdepots, die dabei Zahlungskonten in fremder Währung führen, bedeutet dies:

  • Fremdwährungskonten werden von der Finanzverwaltung deutlich intensiver als früher geprüft. Das neue BMF-Schreiben ist dabei wie eine Prüfungsanordnung für Fremdwährungskonten zu verstehen.
  • Die depotführenden Banken werden ihre Kunden noch deutlicher als bisher auf die steuerlichen Risiken von Zahlungskonten in fremder Währung hinweisen (müssen), wenn sie ab 2024/ 2025 im Rahmen der Umsetzung des neuen BMF-Schreibens in der Erträgnisaufstellung über die Änderungen informieren.
  • Der Steuerpflichtige (nicht seine depotführende Bank) ist verpflichtet, die Einkünfte aus Fremdwährungskonten eigenständig zu ermitteln und zu erklären, wenn er nicht eine Steuerverkürzung oder -hinterziehung riskieren will.

Das dürfen Sie erwarten:

 Einführung: Was sind die aktuellen Entwicklungen? Welche Neuerungen erwarten uns?

Fachliche Grundlagen bei Fremdwährungsgeschäften im Bereich des § 23 EStG

  • Systematik: Definition von echter/ unechter Anschaffung, echter/ unechter Veräußerung der Fremdwährung
  • Spekulationsfrist
  • First In – First Out: Erklärung und Beispiele
  • Sonstige Fachfragen

Praxisfälle

BMF – Schreiben vom 19. Mai 2022 mit Ausblick auf 2024 ff.

  • Neue Fremdwährungskategorien
  • Zusammenspiel zwischen § 20 EStG und § 23 EStG bei Fremdwährungsforderungen ab 2024 ff.
  • Fallbeispiele, insb. Fremdwährungsfestgelder
  • Praxisfragen (insb. Nachdeklaration bislang nicht erklärter Fremdwährungskonten)

Zusammenfassung

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