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Kaufpreisaufteilung bei Immobilien

Informationen:

Seminarnummer:
K 23114
Referent(en):
Stephan Blum, Wolfgang Weiss
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 3,5 Std.
Termine:
13.09.2023 09:00 Uhr  – 13:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
238,00 € inkl. USt.

Beschreibung

Die Kaufpreisaufteilung ist nach wie vor ein heißes Thema. Zwar haben die aktuelle Rechtsprechung und die daraufhin erschienene neue Version der BMF-Arbeitshilfe dafür gesorgt, dass die Aufteilung in den meisten Fällen nicht mehr strittig ist. Aber die BMF-Arbeitshilfe will richtig ausgefüllt werden, und die entsprechenden Eingangsdaten müssen erst einmal beschafft oder berechnet werden. Zudem wird auch die neue Arbeitshilfe als Massenverfahren zwangsläufig nicht jedem Einzelfall gerecht. Im Seminar werden die Aufteilungsverfahren und die richtige Verwendung der Arbeitshilfe erläutert sowie darauf eingegangen, in welchen Fällen sich trotzdem noch ein Gutachtensnachweis lohnen kann.

Die erhöhte AfA nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG war lange Zeit praktisch nicht durchsetzbar. Die neuere FG- und BFH-Rechtsprechung hat hier jedoch zu neuen Sichtweisen geführt, wodurch § 7 Abs. 4 S. 2 EStG nun einfacher in Anspruch genommen werden kann. Dennoch werden hohe Anforderungen an den Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer gestellt. Im Seminar werden die Entwicklung der Rechtsprechung dargestellt und die Nachweismöglichkeiten erläutert.

Überblick über die Bewertungsverfahren der ImmoWertV

◦     Bodenwertermittlung, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren

Kaufpreisaufteilung

◦     Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

◦     Die neue BMF-Arbeitshilfe: Datenbeschaffung, richtige Verwendung, Probleme und Fallstricke

◦     Abweichender Aufteilungsmaßstab: Aufteilung im Kaufvertrag, Gutachtensnachweis

Erhöhte AfA nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

◦     Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

◦     Nachweismöglichkeit anhand von Gutachten

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