FSB GmbH
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26.09.2022 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Seit 2018 führen praktisch alle Finanzämter unangekündigte Kassenprüfungen durch, die nicht selten in umfangreichen Betriebsprüfungen enden. Die Betriebsprüfer entdecken zunehmend Fehler in der Kassenbuchführung, auf die früher weniger geachtet wurde. Schätzungen werden immer häufiger auf formale Mängel in der Kassenführung gestützt. Spezialisierte Betriebsprüfer werten Registrierkassen und EDV-Systeme aus. Eine Übergangsregelung für sogenannte Altkassen ist Ende 2016 ausgelaufen
Im Seminar werden die wichtigsten Prüfungs- und Schätzungsmethoden der Betriebsprüfung vorgestellt. Der Bundesfinanzhof stellt an das Handeln der Finanzverwaltung strenge Anforderungen. Die Betriebsprüfung ist keinesfalls berechtigt, willkürlich zu schätzen, sondern muss Schätzungsbescheide nachvollziehbar und nachprüfbar begründen. Anhand praxisorientierter Beispiele wird aufgezeigt, wie Schätzungsbescheide überprüft und erfolgsversprechend korrigiert werden können. Insbesondere auf die Frage, ob und wie einvernehmliche oder streitige Lösungen angestrebt werden sollten, wird eingegangen.
Praxisfall 1: Gastronomie, Kalkulation, Schätzung auf Kalkulationsbasis, TSE-Kasse
Praxisfall 2: Bäckerei, offene Ladenkasse, Geldverkehrsrechnung, Schätzung nach Richtsätzen
Praxisfall 3: Apotheke, Warenwirtschaftssystem mit Kassenmodul und Scannerkassen, Datenzugriff, Griffweise Schätzung
Praxisfall 4: Eisdiele, Kassenführung mit elektronischer Registrierkasse und offener Ladenkasse (Mischfall), Summarische Risikoprüfung (SRP), Zeitreihenvergleich und Quantilsschätzung
Praxisfall 5: Taxibetrieb, Kalkulation, Geldverkehrsrechnung, Schätzung aufgrund von Durchschnittswerten aus Taxigutachten