FSB GmbH
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05.09.2022 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Wer seine Kasse nicht ordnungsgemäß führt, muss empfindliche Hinzuschätzungen befürchten. Seit 2020 gelten zudem schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht) und neue Bußgeldvorschriften. Anhand praxisorientierter Beispiele wird aufgezeigt, welche Pflichten unbedingt beachtet und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.
Praxisfall 1: Imbiss, Kassenführung ohne elektronische Unterstützung (offene Ladenkasse), Einnahmeüberschussrechner
Praxisfall 2: Restaurant, Kassenführung mit Registrierkasse und Mobilgeräten
Praxisfall 3: Friseur, Kassenführung mit PC-Kasse
Praxisfall 4: Handwerksbetrieb, nur gelegentliches Bargeschäft, Auslagenersatzkasse
Praxisfall 5: Physiotherapeut, gelegentliche Barzahlung
Praxisfall 6: Autohandel, bargeldintensiv