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19.09.2022 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Grundsätzlich lautet die Empfehlung an Unternehmer, ihre Nachfolge lebzeitig zu regeln. Dessen ungeachtet tun sich die meisten schwer und das führt dazu, dass auch im Zeitpunkt des Erbfalls noch Unternehmensbeteiligungen/Gesellschaftsanteile vorhanden sind und dann von Todes wegen übergehen. Diesen Übergang steuerlich sinnvoll zu gestalten, ist eine wichtige, allerdings auch recht komplexe Herausforderung.
Vererblichkeit von Unternehmen
- gesetzliche Vorgaben: Anteile persönlich haftender Gesellschafter, Kommanditanteile
- Gestaltungsmöglichkeiten
- gesetzliche Vorgaben
- Gestaltungsmöglichkeiten
Auswirkungen von Nachfolgeklauseln auf die Besteuerungssituation (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
Konzeptionelle Konsequenzen für das Unternehmer-Testament
Sondersituation: Betriebsaufspaltung
Sonderproblem: Großerwerbe (§ 13a Abs.1 ErbStG)
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