FSB GmbH
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Internetplattformen sind ein wichtiger Vertriebskanal für unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen. Anbieter können sich über diese Plattformen mit relativ geringem Aufwand einen großen Kundenkreis erschließen, während Kunden von einer hohen Preistransparenz und einfachen Bestellvorgängen profitieren. Die Finanzverwaltung hingegen steht vor der großen Herausforderung, geltendes Steuerrecht gegenüber den auf diesen Plattformen (oftmals grenzüberschreitend) aktiven Anbietern effektiv durchzusetzen. Denn im Zeitalter der Globalisierung und der rasanten Entwicklung der sog. Sharing Economy besteht durchaus Anlass zu der Vermutung, dass es manche der auf diesen Plattformen aktiven Anbieter mit ihren Steuerpflichten nicht so genau nehmen wie nötig.
An dieser Stelle kommt die DAC7-Richtlinie, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt worden ist, ins Spiel. Dieses Gesetz verpflichtet Plattformenbetreiber, Anbieterdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln, erstmals bis zum 31. März 2024 für Aktivitäten in 2023 und danach jährlich wiederkehrend bis zum 31. Januar des Folgejahres. Basierend auf diesen Informationen können die Finanzämter überprüfen, ob die Anbieter ihre Umsätze / Einkommen, die sie über diese Plattformen generieren, ordnungsgemäß versteuern. Die Regelung betrifft insofern unmittelbar die Plattformen als Meldepflichtige und mittelbar die auf den Plattformen aktiven Anbieter bestimmter Leistungen, deren Daten Gegenstand der Meldung sind.
Im Webinar geht es um eine kompakte Darstellung der gesetzlichen Neuregelung:
1. Wann fällt ein Plattformbetreiber unter die Meldepflicht?
2. Welche Leistungskategorien sind zu melden und welche Vorgänge sind von der Meldepflicht freigestellt?
3. Welche Angaben sind zu melden?
4. Sind die auf der Plattform aktiven Anbieter über die Meldung zu informieren?