FSB GmbH
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Es ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung und dennoch immer wieder eine Herausforderung. Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - eigentlich Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Um zu prüfen, ob Versicherungspflicht vorliegt, müssen Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Entgelts und zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der nächsten zwölf Monate vornehmen. Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwischen versicherungsfreien Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten, zu unterscheiden.
Nicht selten kommt es bei der Beurteilung zu Fehlern. Am Ende haftet der Arbeitgeber für den unrichtig festgestellten Versicherungsstatus.
Besonderheiten bei der (Weiter) -beschäftigung von Rentnern!!
Immer mehr Arbeitnehmer wollen länger arbeiten, womit sie einen wichtigen Beitrag
gegen den sich verstärkt abzeichnenden Fachkräftemangel leisten - davon profitieren
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Beschäftigung von Rentnern sind besondere
versicherungs- und beitragsrechtliche Regelungen zu beachten. Mit dem Wegfall der
Hinzuverdienstgrenze ist ein weiterer Anreiz geschaffen.
Nehmen Rentenbezieher aber ein Beschäftigungsverhältnis auf, werden sie
sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer betrachtet. Liegt eine mehr als geringfügige
Beschäftigung vor, begründet die Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Das bedeutet, der Versicherungsstatus als Rentner wird verdrängt.
In diesem Seminar informieren wir Sie über die Beschäftigung von Rentner vor Erreichen
der Regelaltersgrenze und nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Rentenbezug und (Weiter-)Beschäftigung