FSB GmbH
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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist (nach „holprigem“ Gesetzgebungsverfahren) beschlossen worden und gilt seit dem 2.7.2023. Ab Dezember müssen Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sogenannte „Meldestellen“ einrichten, um „Whistleblower“ besser zu schützen.
Für bestimmte Branchen (insbesondere Finanzdienstleistungen, Versicherungen) gilt die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Wie so oft, sehen sich Steuerberater auch bei diesem Gesetzesvorhaben mit zahlreichen Mandantenfragen konfrontiert. Das wird sich in den kommenden Monaten fortsetzen, zumal der Gesetzgeber tatsächlich auch Steuerberater als mögliche Meldestellen sieht. (Und bei Überschreiten der Beschäftigtengrenze ist das Gesetz natürlich direkt für Steuerkanzleien relevant.)
Das Webinar bietet kurz und knapp einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema. Die teils komplexen und unscharfen gesetzlichen Vorgaben werden praxistauglich erläutert. Mit den Präsentationsfolien erhalten die Teilnehmer einen dauerhaft verfügbaren Überblick.
1. Pflichten für Unternehmen
2. Gestaltungmöglichkeiten für Hinweisgeber-Systeme
3. Schutz von Hinweisgebern und anderen Beteiligten
4. Sanktionen
Das Seminar findet über den Steuerberaterverband Sachsen statt.